In der Nacht auf Donnerstag, kurz vor 1:45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Grenzübergang St.Margrethen einen 51-jährigen Autofahrer. Die anschliessend von der Kantonspolizei St.Gallen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.59 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Kurz nach 4:45 Uhr kontrollierte eine Patrouille des BAZG am selben Grenzübergang einen 48-jährigen Autofahrer. Der Mann war trotz entzogenem Führerausweis unterwegs.
Am Donnerstag, kurz nach 13:45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 bei Trübbach einen 21-jährigen Motorradfahrer. Er war ohne Führerausweis unterwegs, da ihm der Führerausweis für die Schweiz zuvor aberkannt worden war. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Am Donnerstagabend um 18:45 Uhr stürzte ein 34-jähriger Mann mit seinem E-Scooter im Bereich der Verzweigung Giessenstrasse / Sonnenstrasse in Au. Dabei wurde er leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.9 mg/l. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet.
Am Donnerstagabend, kurz vor 23:30 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang Kriessern einen 25-jährigen Autofahrer bei der Ausreise. Die aufgebotenen Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen stuften den Mann als fahrunfähig ein. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Zudem war er ohne gültigen Führerausweis unterwegs.
In der Nacht auf Freitag, gegen 1 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang Diepoldsau einen 24-jährigen Autofahrer und dessen Beifahrer bei der Einreise in die Schweiz. Der Autofahrer verfügte über keine gültige Fahrberechtigung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Am Freitagmorgen, kurz nach 2:15 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang St.Margrethen einen 35-jährigen Autofahrer. Die anschliessend von der Kantonspolizei St.Gallen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.58 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Alle sieben fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.


