Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, richtet sich nach den persönlichen wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen. Massgebend sind die Verhältnisse am 1. Januar 2027. Anspruchsberechtigt sind Personen, die zu diesem Zeitpunkt ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben.
Die IPV kann online selbst berechnet und beantragt werden. Das Formular kann auf www.svasg.ch/ipv ausgefüllt und direkt eingereicht werden. Eine frühzeitige Anmeldung lohnt sich: Wird das Gesuch nach dem 31. März 2027 eingereicht, besteht der Anspruch grundsätzlich erst ab dem Monat der Anmeldung. Ausnahmen gelten für Personen, die unverschuldet von der rechtzeitigen Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe müssen keinen Antrag stellen. Die Prämienverbilligung wird diesen Personen direkt an den Krankenversicherer überwiesen und der Prämienrechnung gutgeschrieben.
Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung können sich Einwohnerinnen und Einwohner an die AHV-Zweigstelle (einwohneramt@stadtgossau.ch oder 071 388 43 20) wenden. Weitere Informationen sind unter www.svasg.ch/ipv zu finden. Auskünfte erteilt auch die zuständige Stelle unter 071 282 61 91.


