Anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung vom 3. November 2025 wurde die Bevölkerung über die Voraussetzungen und möglichen Auswirkungen einer Tempo-30-Zone informiert. Dabei wurde unter anderem aufgezeigt, dass bei einer Tempo-30-Zone auf der Lindenstrasse auch die innerhalb der Zone einmündenden Seitenstrassen demselben Geschwindigkeitsregime unterstellt würden.

Für die Umsetzung von Tempo 30 wären auf der Lindenstrasse bauliche Massnahmen erforderlich, um das angestrebte Geschwindigkeitsniveau zu erreichen. Auf den Nebenstrassen liegt das Geschwindigkeitsniveau bereits heute so tief, dass dort voraussichtlich Markierungsmassnahmen ausreichen würden.

Neben der Variante «Zone 30» mit entsprechender Signalisation und baulichen Massnahmen wurde am Informationsanlass auch eine zweite Möglichkeit vorgestellt: die Umsetzung von baulichen Massnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion auf der Lindenstrasse ohne Einführung einer Tempo-30-Zone.

Verkehrsversuch als Entscheidungsgrundlage

Da die Rückmeldungen aus der Bevölkerung kein eindeutiges Bild für oder gegen die Signalisation einer «Zone 30» ergaben, beschloss der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Februar 2026, einen Verkehrsversuch durchzuführen. Über diesen Entscheid wurde an der Bürgerversammlung sowie im «Andwiler» Nr. 8 vom 17. April 2026 informiert.

Mit dem Verkehrsversuch sollten insbesondere Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob die angestrebte Geschwindigkeitsreduktion bereits mit baulichen Massnahmen erreicht werden kann oder ob ergänzend die Signalisation einer Tempo-30-Zone erforderlich ist. Gleichzeitig sollte untersucht werden, ob und in welchem Umfang sich das Verkehrsaufkommen von der Lindenstrasse auf die Augarten-/Dorfstrasse verlagert.

Die für den Versuch notwendigen provisorischen Massnahmen wurden bewusst möglichst kostengünstig ausgeführt. Die dafür erforderlichen Mittel waren im Budget 2026 enthalten und wurden von der Bürgerversammlung genehmigt.

Für die Signalisation der temporären Tempo-30-Zone holte die Gemeinde die notwendige Genehmigung bei der Kantonspolizei St.Gallen ein. Die befristete Verkehrsanordnung galt bis zum 30. September 2026.

Testphase beendet – Auswertung läuft

Der Verkehrsversuch ist inzwischen abgeschlossen. Die provisorischen Massnahmen wurden nach Ende der Testphase zurückgebaut und die ursprüngliche Verkehrssituation wiederhergestellt.

Aktuell werden die während der Versuchsphase gewonnenen Daten und Erkenntnisse ausgewertet. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen der Massnahmen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie mögliche Veränderungen und Verlagerungen des Verkehrsaufkommens betrachtet.

Die Ergebnisse werden anschliessend dem Gemeinderat vorgelegt. Dieser wird die Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch beurteilen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Sobald die Auswertung abgeschlossen und das weitere Vorgehen festgelegt ist, wird die Bevölkerung erneut informiert.

Der Gemeinderat dankt allen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis und ihre Mitwirkung während der Versuchsphase.