Personen mit Status S erhalten nach fünf Jahren in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung. Bei Personen aus der Ukraine, die aufgrund des Kriegs in der Schweiz Schutz gefunden haben, ist das ab März 2027 der Fall. Ab diesem Zeitpunkt haben sie nach geltendem Recht Anspruch auf dieselben Sozialhilfeansätze wie die einheimische Bevölkerung. Da die Bundessubventionen zur Deckung der daraus entstehenden Mehrkosten für die Gemeinden ab 2027 wegfallen, will der Bund die rechtlichen Grundlagen so anpassen, dass die Kantone weiterhin tiefere Sozialhilfeansätze festlegen können.

Vor diesem Hintergrund hat der Kantonsrat in der Sommersession 2026 die dringliche Motion 42.26.04 «Reduzierter Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung» gutgeheissen. Die darauf basierende Anpassung des Sozialhilfegesetzes sieht vor, dass Personen mit Schutzstatus S auch nach Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung weiterhin reduzierte Sozialhilfeleistungen erhalten. Zudem soll ihnen bei Sozialhilfebezug weiterhin Wohnraum zugewiesen werden können.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Helen Alder Frey, Gossau, beraten. Aus Sicht der Kommission schafft die neue Regelung Klarheit für die Gemeinden und die Betroffenen, sichert die Gleichbehandlung der Schutzbedürftigen und verhindert zusätzliche Kosten für die Gemeinden.

Mit einer Präzisierung will die Kommission im Gesetzestext noch eindeutiger verankern, dass die Sozialhilfeansätze für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung tiefer ausfallen müssen als jene für die einheimische Bevölkerung. Dies entspricht der bisherigen Absicht der Vorlage und orientiert sich an der bereits geltenden Regelung für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung. Einen Antrag auf Aufhebung der Einschränkung der Wohnortwahl für Schutzbedürftige mit und ohne Aufenthaltsbewilligung lehnte die Kommissionsmehrheit ab.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Wintersession in erster Lesung und voraussichtlich auch in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.26.21 zu finden.