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title: "Schwimmunfälle vermeiden"
author: "Kantonspolizei St. Gallen"
published: 2026-10-19
region: "St. Gallen"
canonical_url: https://gossau.regioticker.ch/article/19-10-26-schwimmunfalle-vermeiden
publisher: RegioTicker
---# Schwimmunfälle vermeiden

**Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen und die Lust aufs Schwimmen zieht die Menschen ins Schwimmbad, zum See oder an den Fluss. Doch wer sich leichtsinnig ins kühle Nass begibt, kann unter Umständen sein Leben riskieren. Jedes Jahr verletzen sich Personen in der Schweiz beim Schwimmen oder verlieren dabei sogar ihr Leben. Ein Kind kann gar lautlos und innerhalb kürzester Zeit ertrinken. Um sich oder seine Kinder nicht in unnötige Gefahr zu begeben, lohnt es sich, einige Regeln zu befolgen.**

**Wann Sie nicht baden sollten**

Schwimmen oder baden Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Das Bewusstsein wird dadurch getrübt, so dass gefährliche Situationen nicht erkannt werden. Ein weiteres Problem ist, dass Alkohol die Blutgefässe weitet. Da beim Schwimmen das Blut schnell abkühlt, besteht so die Gefahr eines Kreislaufkollapses. Springen Sie zudem nie überhitzt ins Wasser und meiden Sie beim Schwimmen einen ganz vollen oder leeren Magen. Sollten Sie nur leichte Zweifel bezüglich Ihres Gesundheitszustandes haben, dann gehen Sie bestenfalls gar nicht ins Wasser oder baden Sie nur in einem überwachten Areal oder mit einer Person, die auf Sie Acht gibt. Schwimmen Sie zudem längere Strecken nie alleine und springend Sie nie in trübe oder unbekannte Gewässer, denn man weiss nie, ob sich Untiefen oder Steine darunter befinden.

**Bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten**

Lassen Sie Ihre Kinder nie unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Zeit und selbst dann nicht, wenn diese eine Schwimmhilfe tragen. Seien Sie stets in unmittelbarer Nähe, wenn sich Kinder im oder lediglich in der Nähe vom Wasser befinden. Achten Sie darauf, dass Kleinkinder immer in Griffnähe (maximal drei Schritte entfernt) sind. Dies gilt auch in beaufsichtigten Bädern – Sie sind für Ihr Kind verantwortlich, nicht der Bademeister! Sichern Sie bei sich zu Hause alle Zugänge zu Teichen, Wassertonnen, Pools und selbst Kinderplanschbecken mit nur wenig Wasser darin mit einem geeigneten System ab. Kleinkinder können bereits in knöcheltiefem Wasser ertrinken. Der Grund dafür ist, dass bei ihnen der Kopf verhältnismässig gross ist und der Schwerpunkt des Körpers deshalb im Brustbereich, statt wie bei Erwachsenen auf Höhe des Nabels, liegt. Fällt ein Kind nach vorne gebeugt ins Wasser, kann es unter Umständen den Kopf nicht mehr selbständig hochheben. Weiter kann es bei Kleinkindern sogar zum sogenannten «lautlosen Ertrinken» kommen, wobei Kinder, die mit dem Kopf unter Wasser geraten sind, ohne zu schreien oder zappeln einfach reglos im Wasser liegenbleiben und so sterben. Kleinkinder sollten also nicht nur beim Urlaub am Meer, sondern auch zuhause niemals, auch nicht für kurze Zeit, aus den Augen gelassen werden.

**Anweisungen Folge leisten**

Befolgen Sie stets Anweisungen von Rettungsschwimmenden und Bademeisterinnen und Bademeistern und beachten Sie die Hinweise und Verbote auf Warnschildern. Gerade in Flüssen aber auch in Seen können sich lebensgefährliche Strömungen entwickeln, welche von aussen nicht sichtbar sind und deshalb nicht eingeschätzt werden können. Selbst bei einer geringen Strömungsgeschwindigkeit wird es nicht gelingen gegen diese anzukämpfen und es folgt schnell eine Erschöpfung.

**Schützen Sie sich selbst**

Wenn Sie sich beim Schwimmen unsicher fühlen, dann bleiben Sie in sicherem und überwachtem Gewässer und informieren Sie andere Personen, welche Sie im Auge behalten oder mit Ihnen schwimmen können. Besuchen Sie zudem einen Schwimmkurs, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern. Zusätzliche Sicherheit bieten Auftriebshilfen wie eine Schwimmboje oder ein Neoprenanzug – diese Hilfsmittel sind jedoch nur unterstützend und ersetzen nicht die Tatsache, dass man nur in tieferes Wasser gehen sollte, wenn man schwimmen kann. Aufgeblasene Schwimmhilfen, beispielsweise Luftmatratzen, gehören nicht ins tiefe Wasser, denn diese bieten falsche oder gar keine Sicherheit. Tragen Sie und Ihre Kinder auch bei anderen Freizeitaktivitäten, wie beispielsweise beim Bootfahren, stets eine Rettungsweste.

Weitere detailliertere Informationen erhalten Sie bei der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG unter [https://www.slrg.ch](https://www.slrg.ch/) oder bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu unter [https://www.bfu.ch](https://www.bfu.ch/).

Gerne beraten wir Sie im nächsten Kapo-Ratgeber zu einem anderen Thema.

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