Das Komitee hat 783 gültige Unterschriften eingereicht. Für das Zustandekommen einer Volksmotion sind 150 Unterschriften erforderlich. Der Stadtrat begrüsst, dass Parlament und Bevölkerung ihre Haltung zur Westspange frühzeitig zum Ausdruck bringen können. Deshalb beantragt er dem Stadtparlament, die Volksmotion gutzuheissen.

Allerdings ist die vorgeschlagene Abstimmungsfrage «Soll im Niederdorf eine Westumfahrung gebaut werden?» rechtlich nicht zulässig, da ausschliesslich der Kanton über den Bau einer Kantonsstrasse entscheidet. Der genaue Wortlaut der Abstimmungsfrage wird noch erarbeitet.

Heisst das Stadtparlament die Volksmotion gut, kommt es anschliessend zu einer Volksabstimmung über die Grundsatzfrage zur Westspange.