Nun gelangen die Beschwerdeführer ans Bundesgericht. Gossaus Stadtpräsident Wolfgang Giella stellt fest, dass sich die Beschwerdeführer damit nicht mehr an die einstige Zusicherung halten, das Rechtsmittelverfahren zu beenden, sobald ein «objektiver Entscheid» vorliege.
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Beschwerdeführer ziehen vor Bundesgericht
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. April 2026 die Beschwerde der Einsprecher abgewiesen – einzig eine Baumreihe muss in ihrer heutigen Form erhalten bleiben. Dies hat allerdings keinen Einfluss auf den geplanten Bau. Die Beschwerdeführer hatten die Planungsinstrumente umfassend angefochten. Das Verwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass sowohl die Verfahrensrügen als auch die inhaltlichen Rügen nicht verfangen.
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