Der Stadtrat Gossau hat am 13.08.2026 folgenden Erlass beschlossen:

Änderung Sondernutzungsplan II

«Festlegung Gewässerraum Andwilerbach»

Die wesentlichen Unterlagen hängen während 30 Tagen, d. h. vom 31. August bis 29. September 2026**,** in der Schalterhalle des Rathauses öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat bei Einreichung eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Einsprachen gegen diese Auflage sind an den Stadtrat, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau, zu richten.